Kosten des Verfahrens:

Als Grundlage des Mandatsverhältnisses sehe ich ein seriöses Kostenmanagement an. Das Erstberatungsgespräch beträgt für eine halbe Stunde € 60,00 bzw. für eine ganze Stunde € 100,00. Weitergehende Tätigkeiten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Sie erhalten jeweils eine Kostenschätzung, damit Sie einschätzen können, für welche Tätigkeit welche Kosten anfallen. 

Gern bin ich Ihnen auch dabei behilflich, Beratungshilfe bzw. für ein gerichtliches Verfahren Verfahrenskostenhilfe aus der Staatskasse zu beantragen. Die entsprechenden Antragsformulare                           liegen mir vor und können von uns im Bedarfsfall gemeinsam gestellt werden.

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