Verfahrensbeistandschaft

Als zertifizierte Verfahrensbeiständin vertrete ich die Interessen von Kindern vor Gericht. Als Anwältin des Kindes gehört es zu meinen Aufgaben, die Interessen des Kindes festzustellen und in gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Zusätzlich werden mir in der Regel die Aufgaben übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen, sowie an einer möglichen Einigung mitzuwirken.

Ich bin in diesem Verfahren ausschließlich den Interessen des Kindes verpflichtet.


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