Vormundschaften
Als Vormünderin oder Ergänzungspflegerin wird mir für ein Kind die elterliche Sorge ganz (Vormundschaft) oder in Teilbereichen (Ergänzungspflegschaft) übertragen.
In diesen Bereichen vertrete ich die Interessen des Kindes oder des Jugendlichen, nehme an Hilfeplangesprächen teil und beantrage ggfs. Leistungen, die für das Kind oder den Jugendlichen erforderlich sind.
Ich bin zudem als zertifizierte Umgangspflegerin tätig und regele in dieser Funktion den Umgang eines Kindes mit dem getrennt lebenden Elternteil. Damit soll sichergestellt werden, dass Kinder den Kontakt zu beiden Elternteilen haben, auch wenn die Elternteile nicht zusammen in einem Haushalt leben.